änderung des azubigehaltes

ich habe gehört das die ausbildungsvergütung zum 1.mai 2008 erhöht wurde aus 20 eur0 brutto. stimmt das?

was ist wenn mein chef mir das aber nicht zahlen will?



Re: änderung des azubigehaltes

Hallo Andrea,

Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§17 Berufsbildungsgesetz). Häufig sind die Ausbildungsvergütungen in einem Tarifvertrag festgelegt. Erkundige Dich bei der NGG, ob für Dich ein Tarifvertrag gilt und ob darin eine Erhöhung zum ersten Mai vorgesehen ist. Den Kontakt hast Du ja bereits.

liebe grüße, dr. azubi





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