Alleine arbeiten

Hallo unser alter Bezirksleiter sagt unsere Auszubildene darf nicht alleine arbeiten unsere neue Bezirksleitung sagt sie soll ab Mai alleine arbeiten. Was stimmt denn jetzt? Unsere Auszubildene( 18 Jahre) kommt im Sommer ins 3. Lehrjahr.

Meine Frage:

Darf ein Azubi im 3. Lehrjahr alleine arbeiten?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah



Re: Alleine arbeiten

Hallo Sarah,

wer einen Azubi ausbildet, muss dies selbst tun oder einen Ausbildungsbeauftragten mit der Aufgabe betrauen (§14,28,29,30 Berufsbildungsgesetz). Dabei kann nicht jedem diese Aufgabe übertragen werden. Der Ausbildungsbeauftragte muss persönlich und pädagogisch geeignet sein und über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. In Frage kommen also Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf oder einem ähnlichem Beruf oder mit einem abgeschlossenem Studium in der entsprechenden Fachrichtung.

Außerdem gilt: Ausbildung kann nur dann statt finden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der ausbildet. Sicherlich kann ein Azubi im 3. Lehrjahr kurzzeitig auch alleine sein. Es sollte aber auf keinen Fall die Regel sein und ein Mitarbeiter sollte immer ansprechbar sein.

Liebe Grüße Dr. Azubi


Re: Alleine arbeiten

Vielen Dank für die schnelle Antwort nun wissen wir bescheid, aber wie können wir das nun der Bezirksleitung sagen ohne das wir einen auf den Deckel bekommen? Oder sollten wir es der Handwerkskammer melden? Oder dem Beriebsrat? Der Plan der Bezirksleitung ist das unsere Auszubildene alleine hinter der Theke arbeitet um Stunden zu spahren, was für uns anderen heißt, wir können uns einen neuen Job suchen! Sie haben auch geschrieben: Sicherlich kann ein Azubi im 3. Lehrjahr kurzzeitig auch alleine sein. Es sollte aber auf keinen Fall die Regel sein und ein Mitarbeiter sollte immer ansprechbar sein.

Heißt das sollte das er es darf? Gibt es da kein Gesetz was verbietet, das sie alleine hinter der Theke ist und keine andere Verkäuferin da ist?

Mit freundlichen Grüßen Sarah


Re: Alleine arbeiten

Hallo Sarah,

den Betriebsrat einzuschalten, halte ich zunächst für das beste Vorgehen. Der § 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sagt, dass Ausbilder selbst ausbilden müssen oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen müssen. Ein Azubi darf also nicht alleine ohne Ansprechpartner im Laden sein, sonst kann keine Ausbildung stattfinden und der Verdacht liegt nahe, dass der Azubi nur als billige Arbeitskraft dient.

liebe grüße, dr. azubi


ich bräuchte einen rat

hallo, ichh brächte mal einen rat und finde irgendwie nichts passendes. also ich stehe sehr oft alleine bei uns im geschäft muss dann halt auch kassieren abrechen den laden abschließen. mein neuer arbeitsplan sieht so aus das ich eine 6 tage woche habe und einmal in diesem monat sogar eine 7 tage woche. ích musste seit dem 1.8.07 schon 8 mal sonnatgs arbeiten und habe nichts als ein danke bekommen und wenn es schlecht gelafen ist sogar noch einen über den deckel. also in diesem minatg kein tag frei!!! unser betreib ist klein und wenn ich meine kollegin frage ob das so richtig ist sagt sie immer nur : wir sind halt ein kleiner betrieb da muss man mal in den saueren apfel beissen. was kann ich tun .... ich fühle mich total ausgenutzt!

danke im vorraus für den rat! i


Re: Alleine arbeiten

Hallo Kathy,

auch wenn es ein kleiner Betrieb ist, muss er sich natürlich auch an das Berufsbildungsgesetz bzw. an die Arbeitszeitgesetze halten. Zum einen darfst Du nicht alleine sein. Es kann auch nicht sein, dass du im ersten Lehrjahr als letzte gehst und noch dazu die Abrechnung alleine machen musst.

Was die Arbeitszeit angeht, so gibt es auch für Azubis über 18 Jahre Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz).

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Hier der Kontakt zu Verdi:

Verdi Bielefeld/Paderborn Michael Laukemper Oelmühlenstr. 57 – 59 33604 Bielefeld Tel: (01 77) 2 21 70 98

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....





Dr. Azubi

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