Ist es dem Arbeitgeber erlaubt,Azubis während der Schulwoche abends auf Veranstaltungen arbeiten zu lassen?Wenn ja,dürfen wir direkt (Schulende: ca 13uhr, Arbeitsbeginn:15uhr) auf die Arbeit zitiert werden,auch wenn am nächsten Tag Schule ist?
Hallo Stephi,
das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Da du älter als 18 Jahre alt bist, fällst du nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du nach der Berufsschule in den Betrieb kommst. Dabei sollte aber auf jeden Fall die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit eingehalten werden. Alles, was du darüber hinaus an Überstunden leistest, machst du freiwillig, weil die Ausbildungszeit zum Lernen ausreicht und du ja einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, keinen Arbeitsvertrag. Generell sollten zwischen zwei Arbeitstagen mind. 12 Stunden Freizeit zur Regeneration liegen.
Ach kommt es natürlich darauf an, ob das ein Einzelfall ist, bei dem ihr mal aushelfen sollt, oder ob das ständig vorkommt.
Falls du dich für die Überstunden entscheidest achte darauf, dass sie dir extra abgegolten werden. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG), §17, Abs. 3 steht: " Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
Beste Grüße, Dr. azubi