Aufhebungsvertrag

Hallo! Ich mache seit dem 1.9.07 eine Ausbildung in einer Eisfabrik. Allerdings stehe ich seitdem hier nur am Fließband und packe Eis ein. Ich habe keinen Ausbildungsplan. Mein Ausbilder meinte, als ich ihn auf diesen Missstand hinwies, im Lehrplan stehe, ich müsse die ersten 1,5 Jahre abpacken und abfüllen. Das habe ich da nicht rausgelesen. Und den Anforderungen für die Zwischenprüfung kann ich dann auch nicht genügen, weil ich am Fließband nichts lerne. Mit meinem Ausbilder reden habe ich versucht, aber das hat keinen Sinn mehr. Er meint, meine Ausbildung läuft so, wie er das will, weil hier ales so läuft, wie er das will. Und wenn mir das nicht passt, soll ich gehen. Heute Nachmittag habe ich ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma. Die suchen noch Auszubildende und wissen auch Bescheid, dass ich bereits in einer Ausbildung bin. Jetzt möchte ich wissen, was ich bei meiner Kündigung/einem Aufhebungsvertrag beachten muss und wer mir da helfen kann Sollte ich die neue Ausbildung nicht bekommen, werde ich hier trotzdem aufhören, weil ich nicht drei Jahre verschenken will. Ich würde meinem Chef sogar zutrauen, dass er versucht, mich rauszuschmeißen, wenn ich die Prüfungen nicht bestehe. Die Frau von der IHK hat mir nach einer Email plötrzlich nicht mehr geantwortet, ich weiß nicht, ob von der noch etwas zu erwarten ist. Vielen Dank schonmal für die Hilfe! Katharina



Re: Aufhebungsvertrag

Hallo Katharina,

Bei einem Ausbildungsplatzwechsel solltest du folgendermaßen vorgehen:

1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche: Du musst einen neuen Ausbildungsbetrieb finden, und das scheint ja schon geklappt zu haben. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!

Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung! Im Unterschied zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen. Beim Aufhebungsvertrag lösen Azubi und Ausbilder das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Im Klartext heißt das, beide, Azubi und Ausbilder, wollen das Ausbildungsverhältnis nicht fortsetzen. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur zustande kommen, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt also keine Fristen, die eingehalten werden müssen.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Bei einem von dir gewünschten Ausbildungsplatzwechsel kann ein Aufhebungsvertrag unter Umständen die einfachste Möglichkeit sein, wenn dein Ausbilder mit deinem Weggang einverstanden ist. Das ist in der Regel immer der Fall, denn wer will schocn einen unmotivierten Azubi im Betrieb haben. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen! Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, bist du mitschuldig am Verlust deines Ausbildungsplatzes. In diesem Fall kann dir bei einer folgenden Arbeitslosigkeit dein Arbeitslosengeld eine Zeitlang gesperrt werden!

Was musst du beim Aufhebungsvertrag beachten?

Der Aufhebungsvertrag wird zweimal angefertigt. Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben. Azubi und Ausbilder erhalten je ein Exemplar. Falls der Aufhebungsvertrag vom Betrieb aufgesetzt wird, solltest du den ganzen Vertrag gründlich lesen, vor allem das Kleingedruckte. Ein einfacher Aufhebungsvertrag sieht so aus:

Ort/Datum Aufhebungsvertrag

Zwischen ___(Name Ausbilder) und ____(Name Azubi/rechtlicher Vertreter bei minderjährigem Azubi)

Hiermit beenden die Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen das Ausbildungsverhältnis zum ________(Datum).

____________(Ort, Datum) ____________(Unterschrift Ausbilder) ____________(Unterschrift Azubi) ____________(Unterschrift rechtlicher Vertreter bei minderjährigem Azubi)

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Du kannst außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• Ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

• Ausbleibende Ausbildungsvergütung

• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.

Achtung: Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen.

Ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist

Jeder hat ein Grundrecht auf freie Berufswahl - das steht in der deutschen Verfassung. Deshalb hast du immer die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst (§22 Berufsbildungsgesetz). Es genügt, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel vorliegt. Das bedeutet aber nicht, dass du die Ausbildung in diesem Beruf nie wieder fortsetzen kannst. Du kannst deine Meinung auch wieder ändern, dich erneut bewerben und die Berufsausbildung in demselben oder in einem anderen Betrieb fortsetzen. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss aber der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe vorliegen und du solltest diese Kündigung lieber nicht verwenden, wenn du nur den Ausbildungsplatz wechseln willst.

Hier findest du eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung:

Adresse Azubi Adresse Betrieb

Ort/Datum

Ordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ________(Datum eintragen, das in vier Wochen sein wird), weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.

Mit freundlichen Grüßen, ____________(Unterschrift Azubi) ____________(Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigem Azubi)

Viele Grüße,

toi, toi, toi,

Dr. azubi





Dr. Azubi

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