Hallo zusammen. Ich habe 2 fragen: 1.) Neulich hatte eine Personalversammlung. Mein Chef sagte mir, ich müsse ihm (vom Finanzamt her) von nun an eine Essenspauschale von 80€ im Monat zahlen (das essen war bisher umsonst). Als ich nachfragte ob ich mir mein essen auch selbst mitbringen kann um so die Pauschale nicht bezahlen zu müssen (da ich sonst weniger verdiene als im 1. Lehrjahr!) behauptete mein Chef es sei Pflicht für Auszubildende diese Pauschale zu bezahlen, ob sie essen oder nicht. Es geht nicht darum das er ab jetzt das essen bezahlt haben will, kein thema, jedoch ist dies eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen möchte bzw kann. Außerdem weiß ich nicht ob es gerechtfertigt ist, da ich in einem Brauhaus arbeite (Gastronomie+Brauerei) 2.) Meine Vergütung kommt viel zu unregelmäßig, und schon gar nicht am Monatsanfang. Um ganz ehrlich zu sein, ich weiß nicht mehr weiter, habe auch schon über einen Betriebswechsel nachgedacht. Sollte ich mich direkt ans Finanzamt wenden oder könnt ihr mir Weiterhelfen? Wäre euch sehr verbunden. MfG Maximilan
Hallo Maximilian,
wenn in Deinem Vertrag kein Essensgeld gefordert wird, so ist dies eine freiwillige Sache. Das heißt, wenn Du kein Essen vom Betrieb nimmst, so must Du selsbtverständlich auch nichts zahlen. Ich wüsste auch nicht, was das mit dem Finanzamt zu tun hat...
Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden (§18 Berufsbildungsgesetz). Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald gemeinsam mit deiner Gewerkschaft geltend machen. Übrigens, wenn Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstehen, so muss die ebenfalls Dein Arbeitgeber zahlen.
Wende Dich am besten direkt an die NGG. Hier ein Kontakt:
NGG Karlsruhe, Ettlinger Str. 3 A, 76137 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 93 22 010
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!