Sehr geehrter Dr. Azubi
Ich habe im Juni 2007 mein Abitur gemacht. Um an meiner favorisierten Uni studieren zu können, muss ich vorher eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Ich bin nun im ersten Ausbildungsjahr und möchte meine Ausbildung verkürzen. Mein Zeugnis ist Überdurchschnittlich gut, ich habe einen Durchschnitt von 1,0. Ist es möglich, dass ich verkürzen kann und wie, wo und wann kann/muss ich die Verkürzung beantragen? Und um wieviele Monate kann ich mit diesen Vorraussetzung verkürzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Cordula,
Es bieten sich mehrere Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen:
• Bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages wird eine entsprechende Verkürzung vereinbart und der zuständigen Stelle (deine örtliche Kammer) zur Genehmigung vorgelegt. • Ein entsprechender Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit wird (wichtig!) gemeinsam von Azubi und Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragt. • Unter Umständen kann der Azubi eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 BBiG) beantragen.
In den beiden ersten Fällen hat die zuständige Stelle keinen Entscheidungsspielraum. Sie muss die Ausbildungszeit kürzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen.
Natürlich muss dabei berücksichtigt werden, dass durch die Verkürzung nicht die jeweiligen Mindestzeiten der Ausbildung (Regelausbildungszeit) unterschritten werden. Diese Mindestzeiten betragen:
Bis 3,5 Jahre Ausbildung = 24 Monate Bis 3 Jahre Ausbildung = 18 Monate Bis 2 Jahre Ausbildung = 12 Monate
Toi, toi, toi, Beste Grüße., Dr. azubi