berechnung der überstunden

hallo,

ich hab mich letztens erkundigt wie das bei uns im betrieb mit feiertagen ist ,ob wir diese tage wieder bekommen . mir wurde gesagt das als ausgleich für überstunden und feiertagen kostgeld nicht berechnet wird. das haben ich in den 3 jahren das erste mal gehört. ( bin bald fertig mit der ausbildung) in meinem ausbildungsvertrag ist diese regelung nicht vorhanden. es wurde früher immer nur gesagt,das es innerbetrieblich nicht gemacht wird mit dem ausgleich.

ist das denn überhaupt zulässig?

ich kann ja ganrnicht so viel essen,so viele überstunden wie ich mache,hinzukommen dann ja noch die ganzen feiertage.

sowieso esse ich da ganz ganz wenig und trink auch nie viel da,weil wir meist nie richtig zeit dazu haben.

wenn das nicht zulässig ist,was genau kann ich da gegen machen?



Re: berechnung der überstunden

Hallo Andrea,

ich denke die Verrechnung mit dem Kostgeld ist nur eine faule Ausrede. Mir ist nicht ganz klar, wie es damit zu einer fairen Regelung kommen soll. Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge und Spätarbeitszulagen fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Da Dein Stundenlohn je nach Ausbildungsvergütung zwischen 1 und 4€ liegt, lohnt sich eine Auszahlung in der Regel nicht. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst Du auch Dienstpläne etc. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Hier ein Kontakt zur NGG:

NGG Oldenburg-Ostfriesland, Bahnhofsplatz 8, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 / 248 80 91

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!





Dr. Azubi

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