Hallo ich bin bei uns auszubildender im ersten lehrjahr. ich habe letztens eine kasse gezählt ( ich muss chon schicht machen) und da hat alles gestimmt also es war das korekkte wechselgeld als anfangsbestand für den nächsten kassierer drin. am nächsten tag wurde ich angerufen und gesagt das 50 euro gefehlt haben. jetzt soll ich der schuldige sein obwohl das schon gar nicht mehr zu meiner schicht gehört hat. aber ich hätte die kasse ja reingetan und soll jetzt sozusagen belangt werden das ich das geld bezahlen soll ansonsten hätte das konsequenzen für mich. die kamera zeigt allerdings dazu genau das, das ich mir NICHTS in die taschen getan habe . aber es ist gesagt worden das man dafür das nachzusehen keine zeit hat also wird mir nicht mal die chance gegeben hauptsache ich bezahle es. so werde ich jetzt unter druck gesetzt. was soll ich jetzt machen.
Hallo Tobias,
Lass dich nicht einschüchtern. Auch Azubis haben Rechte. Der Kamerabeweis spricht dich frei. Du kannst darauf bestehen, dass dieser Beweis deiner Unschuld angesehen werden muss. Schließlich geht es um deinen guten Ruf. Und: die müssen dir deine Schuld beweisen. Nicht du musst deine Unschuld beweisen.
Rein rechtlich musst du überhaupt nichts begleichen. Wenn ein Kollege alleine an der Kasse ist und es zu Fehlbeträgen kommt, muss nachgewiesen werden, dass der Fehlbetrag durch den jeweiligen Kollegen verursacht worden ist. Hierzu müssen die Kassenprotokolle einbezogen werden.
Ein Azubi, der im Rahmen seiner Tätigkeit versehentlich falsch kassiert hat ist dafür nicht in Haftung zu nehmen. Es sei denn, er hat es wissentlich gemacht und somit Diebstahl begangen.
Falls du rechtliche Unterstützung brauchst, wende dich umgehend an deine Gewerkschaft NGG:
Region Südwestfalen Hagen Körnerstr. 43 58095 Hagen Tel.: 02331 / 140 28 Fax: 02331 / 150 10 region.suedwestfalen@ngg.net
Beste Grüße und gute Nerven wünscht,
Dr. azubi