hallo! ich wechsel den betrieb allerdings liegt dazwischen ein monat wo ich ohne ausbildungsbetrieb bin! wie lange darf man ohne betrieb sein und zählt das zu der krankzeit/ fehlzeit so das ich vielleicht nicht zur prüfung zugelassen werde?
Hallo Sarah,
alle Fehlzeiten durch Krankheit, Fehltage bzw. Überbrückungszeit zwischen 2 Ausbildungsverträgen werden am Ende der Ausbildung addiert. Die Summe der Fehlzeiten sollte nicht mehr als 10% Deiner Ausbildungszeit ausmachen. Das sind bei einer dreijährigen Ausbildung ca. 12-15 Wochen. Wenn Du länger fehlst kann es sein, das Du nicht zum geplanten Prüfungstermin zugelassen wirst, sondern sich die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert. Wenn Du Dir unsicher bist, wie es in Deinem Fal aussieht, kannst Du bei deiner zuständigen Stelle (siehe Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag) nachfragen.
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!