Hallo, letzten Freitag bin ich trotz starker Schmerzen zur Arbeit gegeangen. als ich es nach ca.2 std nicht mehr aushalten konnte bat ich meine Chefin mich zum arzt gehen zu lassen.Meine Chefin hat meine frage einfach ignoriert und dann gelacht. Als ich dann nach der dritten frage wieder nur ein spöttisches lachen als antwort bekommen habe bin ich einfach gegangen.Der Arzt stelle eine mandel- und mittelohrentzündung fest.Kurz darauf rief mein Chef mich an und hat mir in einem agressievem ton unterstellt ich sei nicht krank,er wüsste wie jemand aussieht der Krank sei und ich wäre Kern gesund. Es stellte mich vor die Wahl,dass ich entweder in 5 minuten wieder zur Arbeit komme und Verkaufe oder er schmeißt mich raus. Ist das rechtens ??? Ich weiß leider nicht wie ich nun weiter vorgehen soll und was ich da tun kann. Ich bitte um eine Antwort,weil ich selbst nicht weiter weiß!!! danke mit lieben Grüßen Lisa Feldt
Hallo Lisa-Marie,
das ist ja wirklich ärgerlich.
Wirst du während der Arbeit krank, kannst du während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Du musst Dich natürlich beim Ausbilder abmelden, was du ja getan hast. Vom Arzt hast Du ja sicherlich ein Attest bekommen. Dieses solltest Du schnellst möglich vorlegen. Wenn du dies einhältst, so kann Dir nichts passieren. Dir kann auf keinen Fall gekündigt werden, solange Du Dich ordentlich krank meldest. Hier nochmal das Vorgehen für zukünftige Krankenzeiten : Wenn du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zu arbeiten, musst du das deinem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen. Du musst ihm auch mitteilen, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Den Grund deiner Erkrankung musst du nicht angeben. An Berufsschulen werden unterschiedliche Regelungen angewendet. Dein Klassenlehrer sagt dir, wie und wann du dich krank zu melden hast. Wenn du davon nichts weißt gilt auch hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst musst du dich im Betrieb krank melden!
Wenn du länger krank bist, musst du deinem Ausbilder ab dem dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Ausbilder hat das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Das kann er dir entweder mündlich mitteilen oder schriftlich mit dir vereinbaren.
Beim Arzt erhältst du dann zwei Zettel. Einer ist für den Arbeitgeber bestimmt, den zweiten Zettel schickst du an deine Krankenkasse.
Bei Arbeitsunfähigkeit gilt also der Grundsatz: Dein Ausbilder muss immer wissen, wo du steckst. Also: Vor Arbeitsbeginn anrufen und Atteste frühzeitig abschicken. Falls es am Ausbildungsplatz kriselt und dir deine Arbeitsunfähigkeit zum Vorwurf gemacht wird, kannst du das Attest auch per Einschreiben schicken oder von jemanden persönlich bringen lassen. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung. Wenn du dich nicht korrekt krank meldest, kannst du von deinem Ausbilder eine Abmahnung erhalten. Im Wiederholungsfall kannst du gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz).
Soltest Du eine Kündigung bekommen, so wäre diese absolut ungerechtfertigt. Du hast nach einer Kündigung 3 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Im Falle einer Kündigung oder einer Abmahnung solltest Du Dich umgehend an die NGG wenden. Hier ein Kontakt:
NGG Oberhausen, Im Lipperfeld 33, 46047 Oberhausen, Region Nordrhein: Tel. 0208 / 305 82 12, Region Ruhr: Tel. 0208 / 305 82 30, Region Gelsenkirchen-Herten: Tel. 0208 / 305 82 20,
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!