Kündigung

Ich habe die Nase voll und es mit meinem Chef besprochen. Er sagt zu mir, er würde mich kündigen. Jetzt ist auf einmal die Rede von einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis. Was bedeutet dieses in Hinsicht auf eine Sperre vom Arbeitsamt. Ich habe aber nicht auf eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis zugestimmt. Der Personalchef spricht jetzt sogar davon, dass diese Kündigung am 30.4. 08 rechtskräftig ist, mir mein nichtbkommener Urlaub für 2008 nicht zustände und das er mich bei der IHK schon abgemeldet hat. Habe am 30.4.08 mit meinem Chef gesprochen, als er mir sagte er würde mich kündigen. Was kann ich jetzt tun und wie kann ich mich gegen so eine falsche Aussage wehren. Zudem behauptet mein Chef jetzt, er würde nie einen Lehrling kündigen. LG



Re: Kündigung

Hallo Johannes,

es gibt nur drei Möglichkeiten. Entweder Du wirst von Deinem Betrieb gekündigt oder Du kündigst Deinem Betrieb oder ihr seid Euch einig und macht einen Aufhebungsvertrag. Auf jeden Fall muss alles schriftlich erfolgen, sonst ist es ungültig.

Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung! Im Gegensatz zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen. Beim Aufhebungsvertrag lösen Azubi und Ausbilder das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Im Klartext heißt das, Azubi und Ausbilder wollen beide das Ausbildungsverhältnis nicht fortsetzen. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur gemacht werden, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt keine Fristen, die eingehalten werden müssen.

Bei einem von dir gewünschten Ausbildungsplatzwechsel kann ein Aufhebungsvertrag unter Umständen die einfachste Möglichkeit sein, wenn dein Ausbilder mit deinem Weggang einverstanden ist. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen! Wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst, ist in der Regel eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe besser.

Wenn eine Kündigung durch den Ausbilder nicht möglich ist, missbrauchen Ausbilder manchmal leider den Aufhebungsvertrag, um einen Azubi loszuwerden. Dann heißt es plötzlich: "Entweder du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder ich kündige dich." In diesem Fall solltest du auf keinen Fall unterschreiben und dich schleunigst bei deiner Gewerkschaft beraten lassen. Dasselbe gilt, wenn du den Aufhebungsvertrag bereits unter Druck unterschrieben hast.

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, bist du mitschuldig am Verlust deines Ausbildungsplatzes. In diesem Fall kann dir bei einer folgenden Arbeitslosigkeit dein Arbeitslosengeld eine Zeitlang gesperrt werden! Außerdem kannst du gegen einen Aufhebungsvertrag - im Gegensatz zu einer Kündigung durch den Ausbilder - keinen Widerspruch einlegen, da ja deine Zustimmung nötig war.

Aber da Du ja noch gar nichts unterschrieben hast, so besteht Dein Ausbildungsvertrag weiterhin. Biete auf jeden Fall weiter Deine Arbeitskraft an. Wenn Dein Chef nun behauptet, das Arbeitsverhältnis sei in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst, so ist das nicht korrekt, weil es bisher nichts schriftliches gibt. Du hast also weiterhin Anspruch auf Lohnzahlung etc. Wende Dich bei Unklarheiten am besten direkt an die NGG. Bei der kündigung und allen möglichen folgeproblemen (urlaub und restgehalt auszahlen, arbeitszeugnis) hilft dir deine gewerkschaft für nahrung, genuss und gaststätten, die ngg. hier ein kontakt für dich:

NGG Augsburg, Frölichstr. 16, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 / 15 20 88

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!





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