Kundigung

hallo ich habe sie schon mal angeschrieben, es geht um meine ausbildung. und zwar wenn der ausbilder weiß das sein auszubildenender keine interesse mehr an dieser ausbildung hat, ist es ein kündigungsgrund? ich habe mich jetzt geweigert einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann er mich trotz dessen kündigen? war das falsch das ich mich mit meinem chef klartext gesprochen habe das ich einen betriebswechel möchte da mir es in diesem betrieb nicht so sehr leigt?

wo kann ich mich wenden wenn ich meinen betreib wechseln möchte? wie kann ich mich mit meinem chef einigen so das ich keinen aufhebungsvertrag frühzeitig unterschreiben muss, bis ich nix gefunden habe? ich möchte meine ausbilung nicht aufgeben, ich würder sehr gerne diese fortsetzten aber nur in einem anderen betrieb.

ich bitte sie um eine antwort



Re: Kundigung

Hallo Celina,

es ist völlig richtig, dass du zunächst erstmal eine neue Stelle sicher haben willst, bevor du kündigst bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. ausbildungsplätze ab sofort findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. schau auch in der zeitung und in den stellenportalen im internet nach oder frag im bekanntenkreis.

Bezüglich einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann ich dich beruhigen. Es ist gar nicht so einfach einen Azubi loszuwerden. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: - Wiederholtes schwänzen der Berufsschule - Häufiges zu spät kommen in der Arbeit - Eigenständiger Urlaubsantritt - Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit - Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise - Diebstahl

Nur weil er weiß, dass Du den Betrieb wechseln willst, darf er Dich nicht kündigen!

Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen! Wenn eine Kündigung durch den Ausbilder nicht möglich ist, missbrauchen Ausbilder manchmal leider den Aufhebungsvertrag, um einen Azubi loszuwerden. Dann heißt es plötzlich: "Entweder du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder ich kündige dich." In diesem Fall solltest du auf keinen Fall unterschreiben und dich schleunigst bei deiner Gewerkschaft beraten lassen. Dasselbe gilt, wenn du den Aufhebungsvertrag bereits unter Druck unterschrieben hast. Hier ein Kontakt:

Verdi Essen / Mülheim / Oberhausen Kay-Guido Lipka Schützenbahn 11 – 13 45127 Essen Tel: (02 01) 247 52 66

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!





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