mein chef

Guten tag ich habe einige anliegen fragen und unklarheiten zum thema was darf mein chef machen und was nicht......fang ich mal an, bald is ja der erste mai und da ich eine 5 tage woche gibt er mir meinen freien tag natürlich am 1. mai is das zulässig ? Und weitere frage is darf uns der chef zich überstunden machen lassen ohne entschädigung ? (das man die stunden abfeiern oder sich ausbezaholen lässt) also meine klassenkamaraden bekommen die stunden alle vergütet. Da wir ne 5 tage woche haben wird uns einmal in der woche und am sonntag frei gegeben und nu will chef das so machen das man am jeden tag um 5 uhr anfängt damit die nachtzuschläge wegfallen und das der Sonntag nen normaler arbeitstag wird is das zulässig ?

es gibt noch einige sachen mehr die ich fragen würde aber von zeit zu zeit :)

liebe grüße ihr neues mitglied Fabian Jean Reimers



Re: mein chef

Hallo Fabian,

Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten, volljährige normalerweise nicht mehr als 48 Stunden und nur in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden!

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du richtige Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge und Spätarbeitszulagen fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.

Mit dem freien Tag ist es wie folgt: Wenn Du z.B. immer donnerstags Deinen freien Tag hast und nächste Woche zufällig am Donnerstag ein Feiertag ist, dann hast Du Pech gehabt und bekommst keinen zusätzlichen freien Tag. Wenn Dein freier Tag aber variabel ist, so musst Du nächste Woche zusätzlich zum Feiertag noch einen freien Tag bekommen.

Bei allen Fragen oder Problemen rund um die Ausbildung kannst Du Dich auch direkt an Deine Gewerkschaft wenden.

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!





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