Sehr geehrte Damen und Herren,
Während meiner Ausbildung zum Konditor, kam anfang des 3. Ausbildungsjahres, ein Bäckerlehring in unseren Betrieb. Als ich mit dem Auszubildenen eines Tages mal ins Gespräch kam, stellte sich heraus dass er seine Ausbildung, in einem Essener Betrieb begonnen hatte. Es stellte sich auch heraus, dass nach mehrmaliger unpünktlichkeit, sein Ausbildungsvertrag gekündigt wurde, weswegen er in unseren Betrieb wechseln musste. Ausserdem musste ich von ihm erfahren, Dass Überstunden für Auszubildene in diesem Betrieb nich bezahlt wurden. Nach seinen Angaben, mussten die Auszubildenen in dem besagten Betrieb, jeden Tag Überstunden leisten, um die Arbeit der Gesellen zu entlasten. Meine Frage: Was hätte der besagte Auszubildene, dagegen untenehmen können, oder was können die derzeigen Auszubildenen dagegen untenehmen? Meine persöhnliche Meinung: Dies ist Ausbeutung an denen, die sich scheinbar nich wehren können. Mit freundlichen Grüßen: Daniel Rauer Mitglied der NGG Oberhausen
Hallo Daniel,
Das mag sich jetzt erstmal seltsam anhören aber: Überstunden musst man als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Man macht keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. der Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn man Überstunden leistet!
Überstunden müssen selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge und Spätarbeitszulagen fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhält man einen Zeitzuschlag.
Bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützt die NGG. Wichtig ist, dass man sich die Überstunden gut aufschreibt, am besten auch Dienstpläne etc. kopiert.
liebe grüße, dr. azubi p.s. bitte empfehle unseren service weiter!