Ich würde gerne mal wissen, ob es rechtens ist, dass ich als Azubi als letztes die Firma verlasse und keine Aufsichtsperson dabei ist? Was ist, wenn mir etwas auf Arbeit passiert und keiner da ist? Wenn ich die IHK informieren würde, was geschieht dann? Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter, bin kurz davor meine Lehre abzubrechen, da ich auch mit Mobbing konfrontiert werde. Mein VChef hasst mich und mein Ausbilder ist froh wenn er mir meinen lang beantragten Urlaub doch nicht genehmigen muss.
Wäre über Tipps und Räte sehr froh, da ich schon alles mögliche getan habe, dennoch bin ich gescheitert.
MFG, Sindy
Hallo Sindy,
Wer einen Azubi ausbildet, muss dies selbst tun oder einen Ausbildungsbeauftragten mit der Aufgabe betrauen (§14,28,29,30 Berufsbildungsgesetz). Außerdem gilt: Ausbildung kann nur dann statt finden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Wenn du an deinem Ausbildungsplatz meistens alleine bist oder nur von Personen angeleitet wirst, die weniger Ahnung haben als du, solltest du dich an deine Gewerkschaft wenden.
Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst. In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale Gründe dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Ein häufiger und legitimer Grund sind dabei Betriebsferien. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der Azubi sollte von vornherein gar keine so wichtige Rolle im betrieblichen Ablauf spielen, dass man ihn nicht entbehren könnte.
Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Lass` dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen gebuchten Flug in die Sonne auch antreten kannst! Falls sich dein Ausbilder aber plötzlich quer stellt, heißt es aufpassen. Denn auch. wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund! Wenn du dabei erwischt wirst, kann es zu einer fristlosen Kündigung durch den Ausbilder kommen (§22 Berufsbildungsgesetz). Wende dich in diesem Fall also lieber an deine Gewerkschaft und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.
Bevor Du abbrichst, solltest Du Dich erstmal über Deine Möglichkeiten informieren. Wenn Dir die Ausbildung an sich Spaß macht, so kommt vielleicht auch ein Ausbildungsplatzwechsel in Frage.
Hier erstmal der Kontak tzu Verdi:
Verdi Landesjugendsekretär Sven Schulz, Karl-Liebknecht-Straße 30-32, 04107 Leipzig Tel: (03 61) 211 71 45
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!