Hallo habe ein sehr unangenehmes Problem. In meinem Ausbildungsbetrieb (ich als einzige Frau-zwei männliche Kollegen) wird sehr offensiv mit sogenannter "erotischer" Literatur (in meinen Augen extrem sexistisch und teilweise sehr obzön) umgegeangen. Ich habe meinen Vorgesetzten darauf aufmerksam gemacht, dass es für mich als Frau extrem belästigend ist und ihn gebeten, diskret damit umzugehen. (z.B. bei einigen Werken auf eine Frontalpräsentation zu verzichten und die Bücher mit dem Buchrücken ins Regal zu stellen...) Hat aber nicht wirklich geholfen. Zur IHK wollte ich nicht gleich gehen, zumal ich denke, dass er rein juristisch wahrscheinlich im Recht ist. Aber hat er nicht die Pflicht zur "Fürsorge"?
Vielen Dank, ich bin echt verzweifelt.... Julia
Hallo Julia,
Auch dein Ausbildungsbetrieb unterliegt den gesetzlichen Regularien einer Berufsausbildung. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht unter §14, Abs. 1, Ziffer 5 zu den Pflichten von Ausbildenden in der Berufsbildung: "Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden."
Wenn du dich durch die von dir geschilderte Praxis extrem belästigt fühlst, solltest du deinen Arbeitgeber auf diesen Passus verweisen. Auch er hat sich an die Gesetze zu halten.
Falls sich nichts tut, wende dich an deine Gewerkschaft ver.di, Kiel Legienstr. 22, 24103 Kiel, Mail jugend.kiel-ploen@verdi.de, Fon (04 31) 51 95 21 00, Fax (04 31) 519 52 200,
Toi, toi, toi, Dr. azubi