Probleme mit der Chefin

Ich habe heute eine Abmahnung bekommen.Ich bin krankgeschrieben und habe eine Abmahnung bekommen,weil ich mich nicht bis 10:00 Uhr gemeldet habe, da ich bis 10.30 Uhr beim Arzt war.Beim letzten mal wusste ich es nicht, das es diese reglung gib.Außerdem meinte sie, dass es besser wäre wenn ich den Betrieb wechsel.Was kann ich da tun und bei wem kann ich Hilfe suchen wenn ich den Betrieb wechseln möchte.Bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sabrina Am End

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Re: Probleme mit der Chefin

Hallo Sabrina,

Wenn du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zu arbeiten, musst du das deinem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen. Du musst ihm auch mitteilen, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Den Grund deiner Erkrankung musst du nicht angeben. An Berufsschulen werden unterschiedliche Regelungen angewendet. Dein Klassenlehrer sagt dir, wie und wann du dich krank zu melden hast. Wenn du davon nichts weißt gilt auch hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst musst du dich im Betrieb krank melden!

Wenn du länger krank bist, musst du deinem Ausbilder ab dem dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Ausbilder hat das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Das kann er dir entweder mündlich mitteilen oder schriftlich mit dir vereinbaren.

Beim Arzt erhältst du dann zwei Zettel. Einer ist für den Arbeitgeber bestimmt, den zweiten Zettel schickst du an deine Krankenkasse.

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt also der Grundsatz: Dein Ausbilder muss immer wissen, wo du steckst. Also: Vor Arbeitsbeginn anrufen und Atteste frühzeitig abschicken. Falls es am Ausbildungsplatz kriselt und dir deine Arbeitsunfähigkeit zum Vorwurf gemacht wird, kannst du das Attest auch per Einschreiben schicken oder von jemanden persönlich bringen lassen. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung.

Die Abmahnung ist also nicht ungerechtfertigt gewesen. Eine Abmahnung ist erst mal ein Schock und das soll sie auch sein! Eine Abmahnung soll dir deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist. Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst. Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen (Ausnahme: Bei groben Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden). Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich „erzieherische Pflichten“, was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!

Du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern.

bei einem ausbildungsplatzwechsel gehst du so vor: 1. bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen ausbildungsplatz hast, sind deine bewerbungschancen viel besser: ausbildungsplätze ab sofort findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. schau auch in der zeitung und in den stellenportalen im internet nach oder frag im bekanntenkreis.

2. sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen aufhebungsvertrag machen, wenn dein betrieb mit deinem weggang einverstanden ist. falls der betrieb nicht einverstanden ist musst du fristlos aus wichtigem grund kündigen. Für eine fristlose kündigung gibt es keine vorlage, weil es einiges zu beachten gilt und du dem betrieb schwere pflichtverletzungen vorwerfen musst. wichtige gründe sind zum beispiel: - verstöße gegen das arbeitszeitgesetz

- ausbildungsfremde tätigkeiten

- sexuelle belästigung oder züchtigung (körperliche gewalt)

- ausbleibende ausbildungsvergütung

- überstunden, die nicht bezahlt oder in freizeit ausgeglichen wurden

- systematisch schlechte behandlung (immer wieder beschimpfungen, beleidigungen, benachteiligungen, diskriminierung)

eine fristlose kündigung solltest du auf keinen fall alleine schreiben, wenn sie wasserdicht sein soll!

3. dann setzt du deine ausbildung nahtlos im neuen betrieb fort. aber vorsicht: du hast wieder bis zu 4 monate probezeit...

4. bei der kündigung und allen möglichen folgeproblemen (z.b. urlaub und restgehalt auszahlen, arbeitszeugnis) hilft dir die NGG. Hier ein kontakt für dich:

NGG Kiel, Legienstr. 22 - 24, 24103 Kiel, Tel.: 0431 / 982 79 80

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

Als NGG Mitglied hast Du übrigens kostenlosen Rechtsbeistand

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!





Dr. Azubi

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