Ich muss des öfteren aus der Berufschule fern bleiben, weil Arbeitskollegin krank ge- worden ist. Habe dieses Jahr schon ca. 6-8 mal nicht am Unterricht teilgenommen Letztes Jahr 5mal und davon 3mal unent- schuldigt, da mein Chef nicht nötig hatte mir eine Entschuldigung zu schreiben. Ist auch jetzt auf meinem Zeugnis vermerkt das ich unentschuldigt gefehlt habe. Das sieht ja nicht besonders gut aus wenn man sich mal bewerben will und es stehen die Fehlstunden im Zeugnis. Darf mein Chef mich sooft aus der Schule lassen, ich denke zu einer Ausbildung gehört auch die Berufschule und die wäre doch auch Pflicht. Wie soll ich mich verhalten wenn mein Chef wieder will das ich arbeiten kommen soll und an dem Tag wäre normal Schule angesagt. Kann ich die Arbeit verweigern und statt dessen zur Schule gehen? LG ANJA-NADINE GALSTER
Hallo Anja-Nadine,
Dein Ausbilder muss dich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen (§15 Berufsbildungsgesetz). DeinAusbilder muss dich außerdem für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zum Beispiel Innungskurse freistellen. Denn die schulische Ausbildung geht der der praktischen Ausbildung vor. Du solltest auf jeden Fall auf dieses Recht bestehen. Denn letztlich bist Du die Leidtragende, zum einen weil du Fehltage sammelst, zum anderen weil Du wichtigen Stoff verpasst und Deine Leistungen darunter leiden. Bestehe ab sofort darauf, dass Du normal zur Schule gehst. Weigert sich Dein Chef, dann erinnere ihn an seine Freistellungspflicht. Bei Problemen solltest Du Dich an die NGG wenden. Hier ein Kontakt:
NGG Koblenz, Moselring 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 / 91 54 00
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi p.s. bitte empfehle unseren service weiter!