Hallo Dr. Azubi,
in meinem Betrieb stimmt so einiges nicht! Deswegen bin ich der NGG beigeteten, da die Ihk nicht viel macht.
Also ich fang einfach mal an, ich bekomme 487 € Brutto und hab aber gelsesen das wenn der Arbeitgeber in der Dehoga ist, man mehr bekommen müsste ( ob er dies wirklich ist weiß ich nicht, aber die bekommen immer das Magazin ), daher gilt für mich ein Tarif? Dann steht im Lehrvertrag unter Zusätze Manteltarif, leider finde ich dazu nichts und mein Chef hat es mir auch nicht erklärt?
Dann arbeite ich immer 40stunden in der Woche laut Plan aber meistens kommt jede Nacht ne Überstunde hinzu die nicht vergütet wird, ich mache also immer Spätschicht, ohne das ein Ausbilder oder ähnliches da ist. Es ist zwar ein Kollege/in da aber die haben alle nach mir angefangen und sind um 21 Uhr 30 weg, ich bin dann alleine bis 23 uhr oder 00 je nachdem welcher Tag, da wir verschiedene Öffnungszeiten haben. Dann muss ich noch den Laden usw. putzen meist bis 1 uhr oder 2 uhr werde aber nur bis 00 uhr oder 1 uhr bezahlt.
Das ganze ohne Pause, also ich arbeite meist 9 Stunden und hab wenn ich Glück habe 5 min. Zigaretten Pause. Dann hab ich Spätschicht bis 2 uhr und muss aber um 9uhr morgens Ware annehmen, hab dann aus bis 17 uhr und dann wieder bis 2uhr. Das finde ich sehr belastent, manchmal muss ich Sonntags bis 00/1 uhr arbeiten hab aber Montags Berufsschule um halb acht, damit ich pünktlich bin wegen Bahn etc. muss ich aber um spätestens 6 Uhr wieder aufstehen. Ist das so erlaubt?
Dann macht mein Chef jeden Mittwoch ne Schulung ( er erzählt Scheiße die wenig mit dem Betrieb zu tun hat ) und diese wir dnicht auf meine Stunden angerechnet und er verlangt aber das wir kommen müssen! Wir bekommen dann was zu essen aber a. will ich nicht hin weil ich dann auch wieder Früh aufstehen muss und dannach arbeiten und b. halt nicht bezahlt. Jetzt will er das auf Sonntags legen und dass passt mir noch weniger da ich meine Freundin nur einmal in der Woche sehe und dann garnicht mehr bei der Schlafen kann, da ich zu der Schulung muss. Kann man das verlangen, also die Teilnahme ohne bezahlung usw. bzw. über meine Pflichtstunden hinaus, wobei ich ja eh immer mehr arbeiten muss?
Und muss mein Chef nicht Feiertagszuschläge/Spätschichtzuschläge oder Wechselschichtzuschläge bezahlen? Meine Klassenkameraden die bei Mäces sind bekommen das alles sowie Weihnachtsgeld Urlaubsgeld etc. einfach alles was es gibt an vergünstigungen.
Mein Lohn kommt so zwischen dem 10 und 15 anstatt pünktlich zum 1. dadurch bezahle ich die Miete natürlich später und jetzt hab ich ne Räumungsklage, mein Chef meint dazu nur ich wäre ja später zum Betrieb gekommen und die haben andere verpflichtungen zum 1. wie kann ich dann erwarten das ich auch zum 1.ten bezahlt werde.
Ich weiß echt nicht mehr wa sich machen soll, bin sehr verzweifelt und kann auch nicht mehr schlafen.
Was kann ich dagegen machen bzw. was meint Ihr?
Vielen Dank im vorraus.
Lg Sascha
Hallo Sascha,
gut, das Du in der NGG bist. Dort bekommst Du kostenlosen Rechtsbeistand, wenn Du Dich gegen deinen Chef wehren willst.
Du hast sehr viele Missstände angesprochen. Hier nur ein paar Infos. Eine ausführliche Beratung bekommst Du durch Deinen Jugendsekretär bei der NGG.
1. Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden (§18 Berufsbildungsgesetz).
2. Aber auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.
3. Dein Tarifgehalt und evtl. Zuschläge erfährst Du bei der NGG.
4, Wenn Du nach der Arbeit noch Deinen Arbeitsplatz sauber machen musst, dann zählt dies selbstverständlich zur Arbeitszeit und muss vergütet werden. Das gleiche gilt für innerbetriebliche Schulungen, etc.
5. Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Hier der Kontakt zur NGG:
NGG Ortsstelle Kleve, Lindenalle 10, 47533 Kleve, Tel. 02821 / 21055
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße, dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!