Hallo Dr.Azubi, ich bin Azubi in einer systemgastronomischen Diskothek.
1)Hier gehört Nachtarbeit logischerweise dazu, dan nun mal ein Großteil der Öffnungszeit nach 23 Uhr liegt. Ist es dann normal, dass lediglich nach Tarif bezahlt wird? 2) Habe meine Ausbilderin auf meine 26 Überstunden pro Monat angesprochen. Ihr Komentar war, dass 10% Überstunden irgendwo vertraglich vereinbart wären... Habe meinen Arbeitsvertrag studiert und nix der gleichen gefunden. 3) In der Schuel wurde uns mal beigebracht, dass Azubis 8h arbeiten dürfen in Ausnahmefällen mehr... bei mir sind es in der Regel 2 mal die Woche 12 bis 13 Stunden..in Ausnahmefällen auch 3 mal die Woche.
Ich mag den Job und bin mit den Umständen auch soweit einverstanden. Aber kann ich sowas nicht irgendwie profitbringend für mich einbringen. Welche Möglichkeiten hab ich da?
MFG Kai
Hallo Kai,
1. Wenn nach Tarif bezahlt wird, lass dir von deiner Firma den Tarifvertrag aushändigen. Darin sollten Nacht- und Feiertagszuschläge enthalten sein. Diese sind auch für Azubis bindend.
2. Wenn du keine Überstundenregelung finden kannst, dann gibt es keine. Lass dich nicht für dumm verkaufen. Geh zu deiner Chefin und wenn sie dir nicht schwarz auf Weiss zeigen kann, dass es eine solche Regelung gibt, die du unterschrieben- und damit anerkannt hast, ist nur noch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit für dich bindend.
3. Da du ja mit den Umständen zufrieden bist und es dir nur um eine gewinnbringende Verwertung geht hier mein Tipp:
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG), §17, Absatz 3 steht: "Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen." Damit steht dir ein Ausgleich gesetzlich zu. Sprich also mit deiner Ausbilderin.
Beste Grüße,.
Dr. azubi