Urlaub

Hallo, ich bin total verzfeifelt! Seit Oktober bin ich in der Ausbildung und habe seitdem 93 Überstunden, die immer mehr werden! Hinzu kommt das ich sehr oft sechs Tage a 8 Stunden in der Woche arbeite und ich mir im Monat nicht mehr als zwei Tage Urlaub nehmen darf! Ausserdem lässt sie mich nur alleine und aich bin für alles verantwortlich hier im hotel (etwas kleinerer Betrieb)! Hoffe auf Antwort



Re: Urlaub

Hallo Jennifer,

In deinem Ausbildungsvertrag ist die wöchentliche Ausbildungszeit geregelt. Dein Ausbildungsbetrieb hat das unterschrieben, die IHK hat es bestätigt, damit ist alles rechtsgültig. Berufe dich auf deinen Ausbildungsvertrag. Es ist in deiner Branche durchaus üblich mal freiwillig, wenn es brennt, eine Überstunde zu machen. So wie du es aber schilderst, wirst du angehalten, generell mehr zu arbeiten als du bezahlt, bzw. ausgeglichen bekommst. Das ist nicht rechtens. Falls du Überstunden freiwillig machst, musst du sie nach §17, Abs. 3, Berufsbildungsgesetz (BBiG) extra bezahlt bekommen oder mit Freizeit ausgleichen können. Berufe dich darauf.

In deiner Ausbiildung muss dir immer ein Ausbilder zur Verfügung stehen, sonst kannst du nichts lernen. Auch das steht im berufsbildungsgesetz.

Du darfst erst nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung zum ersten Mal in Urlaub gehen. Ab diesem Zeitpunkt hast du auch Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub.

Dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst. In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale Gründe dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Ein häufiger und legitimer Grund sind dabei Betriebsferien. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Lass dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen gebuchten Flug in die Sonne auch antreten kannst! Reagiert der Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund! Wenn du dabei erwischt wirst, kann es zu einer fristlosen Kündigung durch den Ausbilder kommen (§22 Berufsbildungsgesetz). Wende dich in diesem Fall also lieber an deine Gewerkschaft und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.

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Toi, toi, toi, Dr. azubi





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