Weihnachts und Urlaubsgeld

Hallo ICh wollte mich mal erkundigen wie das denn mit Weihnachts und Urlaubsgeld in der Ausbildung aussieht? Mein Chef sagt,er zahlt "so n Schwachsinn" nicht, mein Vertrag sagt ich unterliege dem Manteltarif...habe ich da nicht sogar rechtlich anspruch drauf??? Und Pausenzeiten sind doch auch gesetzlich vorgeschrieben oder nicht?Wir müssen auch 11Stunden ohne Pause durcharbeiten und bekommen dann noch nen Anpfiff wenn wir während der Arbeit im stehen schnell was essen.... Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder soll ich mich da direkt an die Gewerkschaft wenden???Da bin ich nämlich mittlerweile Mitglied! LG



Re: Weihnachts und Urlaubsgeld

Hallo Jessica,

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge und Spätarbeitszulagen fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Zusätzlich zum Gehalt erhalten viele Azubis Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Juni oder Juli ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November. Viele Azubis gehen aber auch leer aus, da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld begründet. Es bedarf also einer speziellen Vereinbarung zwischen dir und dem Ausbilder, damit ein Anspruch entsteht. Eine solche Vereinbarung kann in deinem Ausbildungsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geschlossen werden. Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast musst du folgende Punkte überprüfen: Lies' deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten. Wenn ein Betriebsrat in deinem Betrieb existiert: Frage nach, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, die den Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verpflichtet. Frage bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist!

Hier ein Kontakt zur NGG:

NGG Würzburg, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg, Tel.: 0931 / 150 86 / 7

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!





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