Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Als Werktag gelten alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Tarifverträge regeln häufig einen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden höheren Urlaubsanspruch. Ein höherer Urlaubsanspruch kann auch einzelarbeitsvertraglich zugesagt sein.