Ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, lässt sich nicht verallgemeinern. Diese Frage ist anhand der Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und nach dem Zweck der Weihnachtsgeldzahlung zu beantworten. Häufig enthalten die Rechtsgrundlagen Rückzahlungsklauseln für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag beendet wird. Für die Rückzahlungsverpflichtung gelten folgende Grundsätze: Ist mit der Weihnachtsgeldzahlung die Honorierung der geleisteten Dienste beabsichtigt, besteht zumindest ein anteiliger Anspruch. Soll mit dem Weihnachtsgeld die Betriebstreue belohnt werden, scheidet ein anteiliger Anspruch aus. Soll mit der Weihnachtsgeldgewährung sowohl die geleistete Arbeit als auch Betriebstreue (Mischcharakter) belohnt werden, scheidet ein anteiliger Anspruch ebenfalls aus. Ohne Stichtagsregelung und uneingeschränkter Zusage des Weihnachtsgeldes ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber in vollem Umfang zu zahlen hat, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht.

(weiter)

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung? Stress in der Schule?
Doktor Azubi hilft!

FRAGEN???

Hast Du etwas in Sachen Arbeitsrecht, was Dich schon immer mal interessiert hat?

Klick in unser F.A.Q.

Website der NGG

Hier geht's zu den "Erwachsenen"...

www.ngg.net