Der Tarifvertrag – ein erfolgreicher Mehrwert seit 1848

Tariflicher Anspruch gesetzlicher Anspruch
bis zu 6 Wochen Urlaub 4 Wochen Urlaub
bis zu 100% Weihnachtsgeld Kein Weihnachtsgeld
bis zu 100% Urlaubsgeld Kein Urlaubsgeld
Mehrarbeits- Zuschläge 25-75% keine Ansprüche
Erschwernis- Zuschläge 5-100% keine Ansprüche
Schicht- und Altersfreizeit keine Ansprüche

Um dir zu verdeutlichen, wieviel dir ein Tarifvertrag bringt, haben wir die tariflichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber gestellt.

Unsere Tariferfolge:

Mit der Forderung auf das "Recht, in Betten zu schlafen", für das die Bäckergesellen 1848 eine Woche lang streikten, fing es an. Heute kann sich die NGG eine Reihe von bahnbrechenden Tariferfolgen auf ihre Fahne schreiben.

1959 - Die 40 Stunden Woche

1962 - Zusätzliches Urlaubsgeld

1964 - Erhöhter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer

1969 - Arbeitszeiten unter 40 Wochenstunden in Wechselschicht sowie zusätzliche bezahlte Freizeiten

1974 - Einheitlicher Einkommenstarifvertrag

1978 - Null-oder 20-Stunden-Woche für 60jährige und Ältere in der Zigarettenindustrie

1984 - Vorruhestands-Tarifverträge für 58jährige und ältere Beschäftigten in allen Branchen

1985 - Verträge über betriebliche Frauenförderung

1994 - Angleichung von Entgelt und Arbeitszeit in den neuen Bundesländern

1997 - Vereinbarung von Arbeitszeitkonten

1998 - Vereinbarung von Altersteilzeitregelungen