Die Tarifverträge kann man nach folgenden Formen unterscheiden:
Entgelt-Tarifverträge
Entgelt-Rahmentarifverträge
Manteltarifverträge
Entgelt-Tarifverträge
enthalten die Geldbeträge, die an einzelne Lohn-, Gehalts- bzw. Entgeltgruppen zu zahlen sind.
Entgelt-Rahmentarifverträge
enthalten die Tätigkeitsmerkmale, nach denen bestimmt wird, in welche Lohn-, Gehalts- oder Entgeltgruppe der/die ArbeitnehmerInnen einzustufen ist.
Manteltarifverträge
enthalten Bestimmungen über die allgemeinen Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Zuschläge für besondere Leistungen, Erschwernisse, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Urlaubsregelungen einschließlich des Urlaubsgeldes.
Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen und einseitigen, jederzeit wiederrufbaren Zusagen des Arbeitgebers.
Daran wird deutlich, wie wichtig die Gewerkschaft