Tarifvertragsformen

Die Tarifverträge kann man nach folgenden Formen unterscheiden:

  • Entgelt-Tarifverträge

  • Entgelt-Rahmentarifverträge

  • Manteltarifverträge

Entgelt-Tarifverträge

enthalten die Geldbeträge, die an einzelne Lohn-, Gehalts- bzw. Entgeltgruppen zu zahlen sind.

Entgelt-Rahmentarifverträge

enthalten die Tätigkeitsmerkmale, nach denen bestimmt wird, in welche Lohn-, Gehalts- oder Entgeltgruppe der/die ArbeitnehmerInnen einzustufen ist.

Manteltarifverträge

enthalten Bestimmungen über die allgemeinen Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Zuschläge für besondere Leistungen, Erschwernisse, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Urlaubsregelungen einschließlich des Urlaubsgeldes.

Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen und einseitigen, jederzeit wiederrufbaren Zusagen des Arbeitgebers.

Daran wird deutlich, wie wichtig die Gewerkschaft

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