In den Tarifverträgen stehen alle wichtigen Infos zu Arbeits- und Einkommensbedingungen:
Löhne
Gehälter
Ausbildungsvergütungen
Arbeitszeit
Urlaub und Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Kündigungsfristen und vieles andere
Tarifverträge werden zwischen einer Gewerkschaft und den Tarifparteien abgeschlossen. Sie heißen deshalb auch Verbandstarifverträge und gelten für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien, also für Gewerkschaftsmitglieder und Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind. Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge.
Typisch für Deutschland - wie auch für viele andere europäische Länder - sind Tarifverträge für ganze Branchen, deshalb auch Flächentarifverträge genannt. Für mehr als 250 Wirtschaftszweige gibt es solche Abkommen. Die NGG schließt Tarifverträge für
die Lebensmittelindustrie,
das Lebensmittelhandwerk und
das Hotel- und Gaststättengewerbe ab.
Firmentarifverträge gibt es beispielsweise für die Brauerei Oettingen und Philip Morris, aber auch für zahlreiche kleinere Unternehmen.
Insgesamt gelten hierzulande zur Zeit über 50.000 Tarifverträge. Jährlich werden zwischen 6.000 und 7.000 von ihnen erneuert: Entgelttarifverträge in der Regel jedes Jahr; Rahmen- und Manteltarifverträge, welche allgemeine Arbeitsbedingungen regeln, in größeren Abständen.