Wer hat Anspruch auf einen Tarifvertrag?

Anspruch auf tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich.

Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen. Kein Arbeitgeber möchte sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt bringen. Sie profitieren damit ebenso von den Ergebnissen gewerkschaftlicher Tarifpolitik. Einen Rechtsanspruch haben sie allerdings nicht, es sei denn, im individuellen Arbeitsvertrag steht, dass sich das Gehalt an den Tarifverträgen orientiert.

Vielfach orientieren sich Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, auch an den Branchentarifen. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet.

Ausnahme: Wird ein Tarifvertrag für "allgemeinverbindlich" erklärt, dann gilt er für alle ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber im Tarifbereich. Durch Allgemeinverbindlichkeit soll "Schmutzkonkurrenz" zwischen Unternehmen

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