Wie kommt es zu Tarifverträgen?

Am Anfang steht die fristgerechte Kündigung des laufenden Tarifvertrages durch die Gewerkschaft. Sie übermittelt dem Arbeitgeberverband ihre Tarifforderungen, die sie nach einer breiten Diskussion der Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben beschlossen hat.

Die Verhandlungen werden von Tarifkommissionen geführt, in denen auf gewerkschaftlicher Seite neben hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionären, Mitglieder aus verschiedenen Betrieben teilnehmen.

Tarifverhandlungen für neue Lohn- und Gehaltstarifverträge können bereits nach wenigen Verhandlungen zum Ergebnis führen. Manchmal ziehen sie sich aber auch über Monate hin. Auch wenn es nach ergebnislosen Verhandlungen zu einem "tariflosen" Zustand kommt, also keine Einigung gefunden wird, gelten die alten Tarifverträge zunächst weiter (Nachwirkung).

Tarifabschlüsse in großen Branchen, wie z.B. der Metall- und Elektroindustrie, haben oft eine Orientierungs- und Pilotfunktion für die nachfolgenden Verhandlungen in anderen Wirtschaftszweigen. Pilotfunktion heißt, dass die gefundenen Kompromisse als Vorbild für neue Zugeständnisse gelten.

Gelingt es den Tarifparteien alleine nicht, durch Verhandlungen zu einem Ergebnis zu kommen, schreiten oft andere Vermittler ein. Sie machen dann Vorschläge, damit sich beide Parteien einigen können.

Die Gewerkschaften können während der Verhandlungen zu kurzen befristeten Arbeitsniederlegungen (Warnstreiks) aufrufen. Nach Ablauf der Friedenspflicht sind auch reguläre (unbefristete) Streiks möglich. Dazu müssen mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen. Nach einem Streik stimmen sie auch über das erzielte Ergebnis ab.

Der Streik ist die wichtigste Voraussetzung für die praktische Wahrnehmung der "Tarifautonomie". Denn der Streik ist die einzige Möglichkeit der ArbeitnehmerInnen, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben. Das Bundesarbeitsgericht hat einmal formuliert: "Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik ist wie "kollektives Betteln"".

In Deutschland wird vergleichsweise wenig gestreikt. In der internationalen Streikstatistik rangieren die deutschen ArbeitnehmerInnen im unteren Drittel.