'Wir machen das so Chef...' - Initiativrecht

Aufgrund des Initiativrechts innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes kann der Betriebsrat verlangen, dass bestimmte Regelungen im Betrieb getroffen werden, z.B.:

  • die Einführung von Betriebsferien

  • zur Verhinderung von Kurzarbeit

  • die Veränderung der täglichen Arbeitszeit

  • zur Aufstellung personeller Auswahlrichtlinien (in Betrieben mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen)

  • zur Einführung einer Personalplanung

  • bei Einführung und Anwendung von EDV-Systemen

Die Mitbestimmung des Betriebsrats kann wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers nicht verhindern. Sie gibt ihm lediglich die Möglichkeit, die sozialen Folgen solcher Entscheidungen zu beeinflussen oder zu mildern.

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