'Dazu haben wir auch noch was zu sagen!' - Mitbestimmung

Der Betriebsrat bestimmt in folgenden Fragen:

  • Arbeitszeit

  • betriebliche Lohngestaltung

  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, technische Anlagen zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer

  • Unfallverhütung

  • Gestaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen

  • Vergabe und Verwaltung betriebseigener Wohnungen sowie die Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen

  • betriebliches Vorschlagswesen bei Einschränkungen, Stilllegung und Verlagerung des Betriebes. Der Betriebsrat kann die Aufstellung eines Sozialplanes erzwingen, in dem die wirtschaftlichen Nachteile für die ArbeitnehmerInnen ausgeglichen oder abgemildert werden.

  • Zu Fragen der Berufsbildung im Betrieb; Überwachung der Ausbildung, ob sie z.B. nach dem Ausbildungsrahmenplan abläuft...

  • Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung unterliegt, kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden und wird im Streitfall in der Einigungsstelle entschieden.

  • und vieles mehr

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