Der Betriebsrat bestimmt in folgenden Fragen:
Arbeitszeit
betriebliche Lohngestaltung
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, technische Anlagen zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer
Unfallverhütung
Gestaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen
Vergabe und Verwaltung betriebseigener Wohnungen sowie die Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen
betriebliches Vorschlagswesen bei Einschränkungen, Stilllegung und Verlagerung des Betriebes. Der Betriebsrat kann die Aufstellung eines Sozialplanes erzwingen, in dem die wirtschaftlichen Nachteile für die ArbeitnehmerInnen ausgeglichen oder abgemildert werden.
Zu Fragen der Berufsbildung im Betrieb; Überwachung der Ausbildung, ob sie z.B. nach dem Ausbildungsrahmenplan abläuft...
Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung unterliegt, kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden und wird im Streitfall in der Einigungsstelle entschieden.
und vieles mehr