Die Aufgaben der JAV:

  • Überwachung der Einhaltung geltender Bestimmungen jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Auszubildender (z.B. Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen). Dazu kann die JAV z.B. Betriebsbegehungen durchführen.

  • Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegennehmen und beim Betriebsrat auf Erledigung wirken

  • Konkrete Maßnahmen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung beim Betriebsrat beantragen

  • Sprechstunden (bei mehr als 50 Wahlberechtigten) im Betrieb durchführen

  • Informieren der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und der Auszubildenden im Betrieb

  • Einmal im Quartal ist eine Jugend- und Auszubildenden (JA)-Versammlung einzuberufen. Sind sich Arbeitgeber, Betriebsrat und JAV einig, ist die JA-Versammlung vom Zeitpunkt der Betriebsversammlung unabhängig.

  • Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrates

  • Die Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis beim Betriebsrat beantragen

  • Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der Auszubildenden und jugendlichen ArbeitnehmerInnen beim Betriebsrat beantragen

  • Die Integration Auszubildender und jugendlicher ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft beim Betriebsrat beantragen

Dr. Azubi

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