Überwachung der Einhaltung geltender Bestimmungen jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Auszubildender (z.B. Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen). Dazu kann die JAV z.B. Betriebsbegehungen durchführen.
Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegennehmen und beim Betriebsrat auf Erledigung wirken
Konkrete Maßnahmen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung beim Betriebsrat beantragen
Sprechstunden (bei mehr als 50 Wahlberechtigten) im Betrieb durchführen
Informieren der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und der Auszubildenden im Betrieb
Einmal im Quartal ist eine Jugend- und Auszubildenden (JA)-Versammlung einzuberufen. Sind sich Arbeitgeber, Betriebsrat und JAV einig, ist die JA-Versammlung vom Zeitpunkt der Betriebsversammlung unabhängig.
Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrates
Die Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis beim Betriebsrat beantragen
Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der Auszubildenden und jugendlichen ArbeitnehmerInnen beim Betriebsrat beantragen
Die Integration Auszubildender und jugendlicher ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft beim Betriebsrat beantragen