# 21 - 50 => 3
# 51 - 150 => 5
# 151 – 300 => 7
# 301 – 500 => 9
# 501 – 700 => 11
# 701 – 1000 => 13
# Über 1000 => 15
Die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sind alle zwei Jahre im Oktober/November durchzuführen.
alle unter 18jährigen Beschäftigten des Betriebes
alle Auszubildenden, die am Wahltag noch nicht 25 Jahre alt sind
Wählen und gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) können alle, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Die Anzahl der zu wählenden JAV-Vertreter ist abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten im Betrieb
Wahlverfahren
Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, die nur aus einem Mitglied besteht, erfolgt nach dem Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl).
Wenn bei der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, die aus mehreren Mitgliedern besteht, mehrere Listen vorliegen, muß die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) erfolgen.
Bei weitergehenden Fragen wende dich einfach an den Landesjugendsekratär in deinen Landesbezirk