Zum "Organisationsbereich" der Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) gehören mittlerweile über 210.000 Mitglieder. Mehr als 16.000 davon sind unter 28 Jahren und somit auch Mitglied der Jugendorganisation der NGG – der jungen NGG.
Was ist ein "Organisationsbereich"?
Die Bezeichnung umfaßt die Branchen, in denen wir die ArbeitnehmerInneninteressen vertreten. Zum "Organisationsbereich der" NGG gehören alle ArbeitnehmerInnen aus den Betrieben im Nahrungsmittelhandwerk (z.B. Bäckereien), in der Nahrungsmittelindustrie (z.B. Nestlé), Genussmittelindustrie (z.B. Zuckerfabriken oder Brauereien) und aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe.
Was ist unsere Aufgabe?
In einem Betrieb gibt es zwei unterschiedliche Interessengruppen, den Arbeitgeber und die Beschäftigten / Arbeitnehmer. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Beschäftigten, wie beispielsweise der Facharbeiter oder Azubis gegenüber dem Betrieb, also den ArbeitgeberInnen oder der Politik zu vertreten. Dazu gehört das Abschließen von Tarifverträgen mit den Arbeitgeberverbänden und im Betrieb mit Hilfe der Betriebsräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Wir, die junge NGG, vertreten die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder unter 28 und setzen uns vor allem für die Auszubildenden in den unterschiedlichen Branchen ein.