Du hast ein Recht auf einen Ausbildungsplan, denn im Berufsbildungsgesetz ist festgeschrieben:
"Der Ausbildende hat (...) die Berufsbildung (...) planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann."
Im Ausbildungsrahmenplan sind alle für den jeweiligen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zusammengestellt. Diese müssen nun für den einzelnen Betrieb so zusammengefasst und gegliedert werden, dass Ausbildungseinheiten entstehen, die bestimmten Funktionen (z.B. Verkauf, Rechnungswesen, Montage) oder bestimmten Abteilungen der Ausbildungsstätte (z.B. Buchhaltung, Küche, Labor) zugeordnet werden können.
Das heißt:
für jedes einzelne Ausbildungsziel muss bereits vorher feststehen, wann, in welcher Abteilung und durch wen es vermittelt wird.
die Ausbildungsabschnitte müssen überschaubar sein und aufeinander aufbauen.
Dieses System hat für alle Beteiligten Vorteile:
Der Ausbildungsrahmenplan wird in jedem Fall eingehalten und man/frau lernt wirklich alles, was für den späteren Beruf notwendig ist. So kann es in der Prüfung kein böses Erwachen geben, wenn auf einmal Sachen verlangt werden, von denen man/frau noch nie etwas gehört hat. Die Auszubildenden haben dadurch einen Überblick über den Ablauf ihrer Ausbildung.
Trotz all dieser Vorzüge und obwohl der Ausbildungsplan nach dem Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben ist, ist er längst noch nicht in allen Betrieben selbstverständlich. Aber er ist einforderbar – wir helfen dir gern dabei. Ruf uns an oder schreib’ne Mail.
Unter Kurz&Bündig -> Downloads findest du Deinen Ausbildungsrahmenplan.