Checkliste für Deine Ausbildungsstandkontrolle

Darauf solltet ihr achten, wenn ihr in eurem Betrieb eine Aubildunsstandkontrolle durchsetzen oder sie verbessern wollt:

Was wird beurteilt?

  • Es werden nur fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten herangezogen.

  • Die Methodenkompetenz (Planen, Durchführen, Kontrollieren) wird nur anhand konkreter fachlicher Qualifikationen festgestellt und bildet kein eigenes Beurteilungskriterium.

  • Die Sozialkompetenz (Teamarbeit) wird entwickelt und gefördert, aber nicht beurteilt.

  • Weitere Beurteilungskriterien (z.B. äußeres Erscheinungsbild, Persönlichkeit) gibt es nicht.

Wie wird beurteilt?

  • Durch Ankreuzen in zwei Rubriken (Lernziel erreicht/Lernziel nicht erreicht). Wurde das Lernziel nicht erreicht, muss eine Begründung abgegeben werden.

  • Werden Gespräche zu jedem Ausbildungsabschnitt durchgeführt? Finden diese Gespräche direkt nach jedem Ausbildungsabschnitt statt?

  • Haben die Auszubildenden Gelegenheit, zum Inhalt unabhängig Stellung zu nehmen?

  • Ist genügend Zeit für die Beurteilung vorhanden?

Was folgt auf die Kontrolle?

  • Werden Fördermaßnahmen durchgeführt? Gibt es die Möglichkeit, versäumte Ausbildungsabschnitte nachzuholen?

Wer beurteilt?

  • Nur, wer die Inhalte auch selbst vermittelt hat?

  • Ist der/die Beurteilende mit dem Verfahren ausreichend vertraut?

Wofür wird beurteilt?

  • Die Ergebnisse werden nur für die Zwecke der Ausbildung verwendet.

  • Andere Verwendungszwecke (Übernahme, Zeugniserstellung, vorzeitige Prüfung) gibt es nicht.

Wie steht es um die Mitbestimmung?

  • Ist das Verfahren aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden?

  • Haben JAV und BR das Recht zur Einsichtnahme in die Beurteilungsbögen?

  • Werden die Bögen in regelmäßigen Abständen von JAV und BR eingesehen?

  • Sind die Auszubildenden über ihr Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert?