Darauf solltet ihr achten, wenn ihr in eurem Betrieb eine Aubildunsstandkontrolle durchsetzen oder sie verbessern wollt:
Was wird beurteilt?
Es werden nur fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten herangezogen.
Die Methodenkompetenz (Planen, Durchführen, Kontrollieren) wird nur anhand konkreter fachlicher Qualifikationen festgestellt und bildet kein eigenes Beurteilungskriterium.
Die Sozialkompetenz (Teamarbeit) wird entwickelt und gefördert, aber nicht beurteilt.
Weitere Beurteilungskriterien (z.B. äußeres Erscheinungsbild, Persönlichkeit) gibt es nicht.
Wie wird beurteilt?
Durch Ankreuzen in zwei Rubriken (Lernziel erreicht/Lernziel nicht erreicht). Wurde das Lernziel nicht erreicht, muss eine Begründung abgegeben werden.
Werden Gespräche zu jedem Ausbildungsabschnitt durchgeführt? Finden diese Gespräche direkt nach jedem Ausbildungsabschnitt statt?
Haben die Auszubildenden Gelegenheit, zum Inhalt unabhängig Stellung zu nehmen?
Ist genügend Zeit für die Beurteilung vorhanden?
Was folgt auf die Kontrolle?
Werden Fördermaßnahmen durchgeführt? Gibt es die Möglichkeit, versäumte Ausbildungsabschnitte nachzuholen?
Wer beurteilt?
Nur, wer die Inhalte auch selbst vermittelt hat?
Ist der/die Beurteilende mit dem Verfahren ausreichend vertraut?
Wofür wird beurteilt?
Die Ergebnisse werden nur für die Zwecke der Ausbildung verwendet.
Andere Verwendungszwecke (Übernahme, Zeugniserstellung, vorzeitige Prüfung) gibt es nicht.
Wie steht es um die Mitbestimmung?
Ist das Verfahren aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden?
Haben JAV und BR das Recht zur Einsichtnahme in die Beurteilungsbögen?
Werden die Bögen in regelmäßigen Abständen von JAV und BR eingesehen?
Sind die Auszubildenden über ihr Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert?