Dein Kündigungsschutz ist eines deiner Rechte davon!

Innerhalb der Probezeit  kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten (Arbeitgeber/Auszubildender) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Lediglich gegenüber dem Betriebsrat muss eine Begründung erfolgen.

Nach Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende nur noch fristlos (Kündigung aus besonders schwerwiegenden Gründen) vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Hier findest du noch mehr zu deinem Recht